Die «soziale Notlage» der Eltern ist kein Grund für Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Immer noch setzen Ärzt*innen nach der Geburt des Kindes voraus, dass es nur weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale gibt.

Hier finden Sie dazu die Stellungnahme der Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK).
Der Begriff "Intersexualität" wird heute nicht mehr verwendet.

Zuerst einmal müssen die Eltern wissen, dass ihr Kind gesund ist und dass sie sich freuen können. Darum ist es nach der Geburt nebensächlich, dass noch Untersuchungen gemacht werden müssen. In ganz wenigen Fällen sind solche Untersuchungen dringend.

Die meisten intergeschlechtlichen Menschen haben in ihrer Kindheit Scham empfunden – beispielsweise, weil ihre Geschlechtsorgane oder Geschlechtsmerkmale sich von anderen Kindern unterscheiden. Viele haben Gewalt erfahren. Ärzt*innen sollten den Eltern nicht Operationen oder Hormonbehandlungen für ihre Kinder anbieten, um die Interessen und Wünsche der Eltern in den Vordergrund zu stellen.
Das Kindeswohl muss für die Medizin und die Eltern Vorrang haben.

Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes können wir auf den Leitfaden «Unterstützen Sie Ihr intergeschlechtliches Kind» hinweisen.

Wir müssen die Sichtweise der Medizin ändern und das geht nur über die Ausbildung von jungem medizinischem Personal. Und zweitens sollte die Gesellschaft insgesamt verstehen, dass Intergeschlechtlichkeit nichts zu tun hat mit einer «Krankheit». Solange die Medizin nicht lernt, dass es sich bei Intergeschlechtlichkeit um natürliche Variationen der Geschlechtsentwicklung handelt, ist es schwierig, etwas Wesentliches für den Schutz der Kinder zu verändern. Wir sollten wissen, dass es intergeschlechtliche Menschen schon viel länger gibt als die medizinische Praxis, wie wir sie heute kennen.

Unter der Rubrik Medizin finden Sie detaillierte Informationen.