22.10.2021

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) mahnt in mehreren Empfehlungen die Schweiz, die UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern einzuhalten. Der UN-Ausschuss weist diesbezüglich auf konkrete Lücken in der Umsetzung hin und emphielt der Schweiz ein Verbot.

In unserem Factsheet finden Sie unsere Forderungen an die Schweiz im Rahmen der Berichterstattung.
Sie finden hier auch unsere
Medientmitteilung vom 5. Oktober 2021.
Unseren Bericht finden Sie unter der Rubrik Recht.

Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses vom
22. Oktober 2021 (CRC/C/CHE/CO/5-6, no. 29)

Factsheet InterAction vom Juli 2021