22. Juni 2021

Mit den aktuellen medizinischen Behandlungsprotokollen werden gesunde, intergeschlechtliche Kinder pathologisiert. Wie bei der weiblichen Genitalverstümmelung verstärken diese Eingriffe die Kontrolle der Medizin über den Körper und die Entwicklung von Kindern.
In ihrem 1. Staatenbericht vom 23 juin 2021 zur Istanbul-Konvention ist die Schweiz quasi mit keinem Wort auf Fragen zu Intergeschlechtlichkeit oder Variationen der Geschlechtsmerkmale eingegangen.

Unser Bericht enthält unter

• Ziffer 2 eine Analyse der rechtlichen Situation unter

• Ziffer 3 unsere Empfehlungen und unter

• Ziffer 4 eine Beschreibung eines Aktionsplanes.

Unseren Bericht finden sie hier.