11.07.2023

Es ist ein historischer Tag für die Rechte von intergeschlechtlichen Sportlerinnen. Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya kann im Kampf gegen die wissenschaftlich höchst umstritten Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen wichtigen Sieg erringen. Schon in unserer Medienmitteilung vom 1. Mai 2019 haben wir auf die menschenrechtsverletzenden Regelungen und Praktiken der IAAF hingewiesen.
 

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat entschieden, dass eine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und
eine Verletzung von Art. 13 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) in Bezug auf Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 der Konvention vorliegt.

"Justice has spoken, but this is only the beginning", so Caster Semenya (The Guardian).