1. April 2021

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf "zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" (19/24686) beschlossen.

Das Gesetz bietet einen ersten, aber nicht umfassenden Schutz, um intergeschlechtliche Kinder vor nicht dringenden Eingriffen zu schützen (siehe Medienmitteilung OII Europe).
 

Wir danken und gratulieren den Organisationen für ihre aussergewöhnliche Arbeit, sowohl die Sichtbarkeit als auch die Interessenvertretung betreffend!

Nachfolgend finden Sie den Link zu den Presseinformationen von OII Germany und OII Europe und den Verweis auf die Entstehung dieser Gesetzgebung.

Stellungnahmen und Medienmitteilungen


OII Germany: Ein steiniger Weg für Menschenrechte

OII Europe: A good first step: Germany adopts law banning IGM. But there is still room for improvement
March 30, 2021 by Editorial
OII Germany: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, 3. November 2020

Gesetzgebung

Recht auf ge­schlechtliche Selbst­bestimmung:
Deutscher Bundestag 2021