7. April 2019 / 1. Mai 2019

Als Folge des Urteils müssen Athlet*innen mit einer Variation der Geschlechtsentwicklung ihren natürlichen Testosteronwert künstlich senken. Die Regel (“IAAF Eligibility Regulations for Female Classification) gilt nur für bestimmte Laufstrecken.

InterAction engagiert sich für Menschen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale, auch im Sport, und wir
drücken unsere grosse Solidarität aus.

In zwei Medienmitteilungen haben wir dazu Stellung bezogen:
Das «Denken in Testosteronwerten» ist entwürdigend.

In einer Resolution (HRC/40/L.10/Rev.1) und in einer Pressemitteilung vom
21. März 2019 forderte der UN-Menschenrechtsrat die Staaten auf, dafür zu sorgen,
dass auch Sportverbände
internationalen Menschenrechten folgen.