3. November 2021

Auch Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsmerkmale und ihren Variationen (angeborene Variationen der Geschlechtsmerkmale) sind Diskriminierungen.
Das gilt auch für sexuelle oder romantische Orientierungen, Geschlechtsidentitäten, für den Geschlechtsausdruck oder für die Geschlechterrolle. Dazu hier
 

  • unsere Stellungnahme und

  • der Link zum Gesetzesentwurf und der Vernehmlassung vom 18. August 2021

Bildquelle: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home.html

Vernehmlassung InterAction Schweiz: Kantonales Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt