29. September 2018

Ende Mai 2018 wurden wir aufgefordert, zum Entwurf zur Erleichterung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister Stellung zu nehmen.

Wir bedauern, dass der Bundesrat die Situation von intergeschlechtlichen Menschen in der Schweiz nicht zur Kenntnis nimmt.

  • Nichtanerkennung von Verstümmelungen, die in der Schweiz immer noch praktiziert werden.

  • Verlängerung der Vorladungsfrist auf 30 Tage.

  • Die Erleichterung der Geschlechtseintrages auf dem Zivilstandsamt entspricht nicht den Bedürfnissen intergeschlechtlichen Personen.
     

Wir empfehlen:

  • Dass der Antrag sowohl schriftlich als auch mündlich gestellt werden kann.

  • Dass die Kosten in allen Kantonen gleich sind.

  • Eine vorherige Schulung der Zivilstandsbeamt*innen.

  • Die Möglichkeit, den Namen zu ändern, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

  • Die Umwandlung von Ehen muss gesetzlich geregelt werden.


Hinzufügung von Verstümmelungen von intergeschlechtlichen Kindern in Art. 124 StGB.

Lesen Sie den Vorentwurf und den erläuternden Bericht sowie unsere Stellungnahme (PDF).

Mit unserer Medienmitteilung vom 11. Juni 2020, zusammen mit TGNS, waren wir nicht erfolgreich, ebensowenig mit anderen Kindesschutzorganisationen in der Schweiz.

Rechtsetzungsprojekt

Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Bundesamt für Justiz BJ
 

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Chronologie und
Parlamentarisches Verfahren
Bundeskanzlei BK 

Consultation d’InterAction
Medienmitteilungen vom 11. Juni 2020